EN1090

EN 1090 CE-Kennzeichnung – Zertifizierung EXC 1 und EXC 2 seit 2014


Die Bauprodukteverordnung 305/2011 schreibt eine CE-Kennzeichnung von Tragwerken verbindlich vor.

Es gibt 4 Ausführungsklassen, die sogenannten EXC 1 – 4.
Umso höher die Klasse, umso höher die Anforderungen an die Ausführungsqualität des Tragwerkes und
die Ausbildung der Schweißaufsichtsperson.
 
Die niedrigste Ausführungsklasse –EXC 1 – ist bei Stahl auf Werkstoffe bis S275 bzw. S355 und bestimmte
Blechdicken beschränkt und umfasst in erster Linie ruhend beanspruchte Bauteile und Bauwerke, die auch
für den privaten Bereich wirksam sind, beispielsweise Geländer, kleine Brücken, Rauchfangkehrerstege, usw..

 
Bei der Herstellerzertifizierung werden die betrieblichen und personellen Voraussetzungen und vor allem die
Eigenüberwachung, die werkseigene Produktionskontrolle von einer notifizierten Stelle erstmalig bewertet.

Um diese CE-Kennzeichnung inkl. der Ausstellung einer Leistungserklärung durchführen zu können, haben
wir uns dieser Überprüfung vom TÜV-Süd erstmalig im April 2014 unterzogen und sind seither nach
ÖNORM EN 1090-1 zertifiziert.

Wir sind seit 2014 zertifiziert - die letzte Überprüfung erfolgte im September 2023 und ist bis April 2026 gültig.

Wir sind dadurch für Tragwerke und Bauteile aus Stahl und Aluminium bis EXC2 nach EN 1090-2 und bis EXC1 nach EN 1090-3
und für die schweißtechnischen Standard Qualitätsanforderungen gemäß EN ISO 3834-3:2021 zertifiziert.

 

Unsere Mitarbeiter besitzen die notwendigen Schweißerzertifikate und unterziehen sich regelmäßig  der
vorgeschriebenen Schweißerprüfungen.

Der Kunde erhält nach Projektende ein CE-Zertifikat und eine Leistungserklärung nach ÖNORM EN 1090-1
ausgestellt.
                                                                                   
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